Rechtsanwalt Michael-Lars Witt

Rechtsanwalt Michael Witt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Immobilien- und Baurecht, insbesondere gewerbliches u. Wohnungsmietrecht, privates Baurecht, Grundstücksrecht

Versicherungsrecht, insbes. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, private Renten- u. Krankenversicherung

Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung

Vertragsrecht (Pkw-Kauf und Leasing, Kfz-Reparaturen u. ä.)

Handels- und Gesellschaftsrecht

Mahn- und Inkassowesen

Erbrecht


Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit viermonatiger Auslandsstation in Südafrika während des Rechtsreferendariats.

Vierjährige Tätigkeit als Einzelanwalt unter anderem für mittelständische Bauträger und Hausverwaltungen schwerpunktmäßig im Bereich des Immobilienrechts.

1994 Mitbegründer der Kanzlei Richter & Witt. Nach Auflösung der Sozietät seit Oktober 2017 wieder als Einzelanwalt an den bisherigen Kanzleistandorten tätig.

Fremdsprache: Englisch

Herr Michael-Lars Witt ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins e.V. (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht im DAV.