Kanzleiprofil
Rechtsanwalt Witt ist seit Mai 1990 als selbständiger Rechtsanwalt in Berlin tätig.
Ich berate und betreue sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Privatversicherungsrechts, des Immobilien-, Bau- und Mietrechts sowie des Vertragsrechts und des Gesellschaftsrechts.
Eine der Kernkompetenzen meiner Kanzlei stellt der Bereich des konsequenten Mahn- und Inkassowesens dar, welches nicht nur in schwierigen, sondern auch in wirtschaftlich guten Zeiten Bedeutung erlangt und für die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche unabdingbar ist.
Ich lege besonderen Wert auf den direkten Kontakt zu Ihnen. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt durch mich persönlich. Sie werden also nicht mit einem anonymen Apparat konfrontiert.
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in den aufgeführten Spezialgebieten und stehe Ihnen hier als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Die gezielte Tätigkeit in diesen Bereichen ermöglicht eine effiziente und konstruktive Bündelung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Qualifizierungen, welches letztendlich der Erlangung optimaler Ergebnisse im Hinblick auf die Mandantenwünsche dient. Hierdurch wird eine qualitativ hochwertige Beratung und umfassende Betreuung meiner Mandanten sowohl durch die Fachanwaltstätigkeit als auch durch kontinuierliche Fortbildung in allen Tätigkeitsbereichen gewährleistet.
Der Aufbau eines beständigen Vertrauensverhältnisses zu meinen Mandanten, sowie die engagierte Erreichung der von ihnen gesetzten Ziele hat für mich oberste Priorität.
Ich verstehe mich als Dienstleister und bin bestrebt, mein Leistungsspektrum konstant zu verbessern. Der persönliche Kontakt zu meinen Mandanten sowie die Kommunikation mit allen modernen technischen Mitteln sind für mich selbstverständlich.