Rechtsanwalt Michael-Lars Witt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Immobilien- und Baurecht, insbesondere gewerbliches u. Wohnungsmietrecht, privates Baurecht, Grundstücksrecht
Versicherungsrecht, insbes. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, private Renten- u. Krankenversicherung
Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung
Vertragsrecht (Pkw-Kauf und Leasing, Kfz-Reparaturen u. ä.)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Mahn- und Inkassowesen
Erbrecht
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit viermonatiger Auslandsstation in Südafrika während des Rechtsreferendariats.
Vierjährige Tätigkeit als Einzelanwalt unter anderem für mittelständische Bauträger und Hausverwaltungen schwerpunktmäßig im Bereich des Immobilienrechts.
1994 Mitbegründer der Kanzlei Richter & Witt. Nach Auflösung der Sozietät seit Oktober 2017 wieder als Einzelanwalt an den bisherigen Kanzleistandorten tätig.
Fremdsprache: Englisch
Herr Michael-Lars Witt ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins e.V. (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht im DAV.